Schulfreistellung: 

Das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), der Landesschulrat von Salzburg und die Schulamtsdirektoren der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land unterstützen den EUREGIO Girls' Day. Bayerische Mädchen können am Girls' Day mitmachen, wenn von den Eltern rechtzeitig ein Antrag auf Freistellung vom Unterricht eingebracht wurde (Formulare sind hier downloadbar - in Kürze wieder online). In Österreich können Mädchen, die am Girls' Day teilnehmen möchten, mit einer formlosen schriftlichen Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten, die VOR dem Girls' Day in der Schule abgegeben werden muss, für diesen Tag vom Unterricht freigestellt werden.

 

Versicherung

Wie schon in den vergangenen Jahren, besteht am EUREGIO Girls' Day für alle Teilnehmerinnen im besuchten Betrieb ein Versicherungsschutz in Form einer Unfallversicherung. Die Unfallversicherung gilt auch am direkten Hin- und Rückweg zum Girls' Day Betrieb bzw. nach Hause. Im Betrieb besteht zusätzlich noch ein Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung.

Wichtig:

Die Versicherung gilt nur für Mädchen die unter www.girlsday.info rechtmäßig zum EUREGIO Girls' Day angemeldet sind und auch eine Rückantwort (Bestätigung der Teilnahme per Mail) per Mail bekommen haben!

Bei einem Unfall müssen sich die Teilnehmerinnen unverzüglich bei Frau Johanna Wirrer, BA, Projektleitung, Tel. +43/(0)664 213 51 14 melden.

Anreise zum Girls' Day

Der Transport zur jeweiligen Arbeitsstätte am Girls' Day erfolgt individuell über die Eltern. Mädchen ab 14 Jahren können sich – mit Einverständnis und auf Verantwortung der Eltern – auch selbständig auf den Weg machen.