Girls’ Day – zwei Möglichkeiten zur Teilnahme:

 

Modul 1: Besuch am Arbeitsplatz eines Elternteils oder eines/einer Bekannten

  • Ein Mädchen begleitet ein Elternteil bzw. eine/einen Bekannten an den Arbeitsplatz.
  • Der Beruf muss in Technik, Handwerk, IT, Naturwissenschaften oder Industrie liegen.
  • Berufe, in denen bereits viele Frauen arbeiten (z. B. Büro, Pflege, Kindergarten), sind nicht erlaubt.

Der Tag kann individuell gestaltet werden, z. B.:

  • Einblick in den Arbeitsalltag
  • Erklärung der Tätigkeiten
  • Gespräche mit Kolleginnen, Kollegen oder Lehrlingen
  • Wenn möglich, kleine praktische Tätigkeiten


Wichtiges:

  • Zustimmung der Unternehmensleitung ist erforderlich!
  • Anmeldung über die Girls’ Day Homepage (Modul 1)
  • Versicherungsschutz am Girls’ Day ist gegeben!

 

Modul 2: Besuch eines teilnehmenden Betriebs

Das Mädchen verbringt den Girls’ Day in einem Partnerbetrieb aus den Bereichen Technik, Handwerk, IT, Naturwissenschaften oder Industrie.

Tipp: Ein Besuch in einem Betrieb im Nachbarland (Salzburg ↔ Bayern) ist möglich!
 

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­­Wichtige Dokumente zum Ausdrucken und Abgeben!
 

Wir weisen darauf hin, dass nach geltender Rechtslage (Deutschland) bei gemeinsamem Sorgerecht für die Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes im Internet die Zustimmung beider Elternteile erforderlich ist. Wir ersuchen Sie, uns zu informieren, falls die erteilte Fotofreigabe unter diesen Umständen nicht aufrechterhalten werden kann.